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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MIKROLOGOS GMBH
STAND 7. MÄRZ 2018
§1 GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma mikroLogos GmbH (nachstehend Auftragnehmer AN genannt) mit Ihrem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber AG genannt) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom AN vorgenommen wurden, werden dem AG schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der AG nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der AG muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.

Von dem AG vorgenommene Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn der AN diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

§2 VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird keinesfalls begründet. Der AG kann dem AN keine Weisungen erteilen, welche das Ergebnis der Dienstleistung verfälschen könnten. Die erbrachte Leistung wird vom AN nach allen gültigen Grundsätzen und in aller erforderlichen Sorgfalt des alltäglichen Lebens, der Berufswelt und nach dem besten Wissen und Gewissen ausgeführt.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der AN selbst Sorge und stellt den AG von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem AN frei, auch für andere AG tätig zu werden.

§3 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

3.1 Erst durch die schriftliche individualisierte Vereinbarung kommt ein Vertrag zwischen AG und AN zustande. Durch die Zusendung des unterschriebenen Vertrages oder unterschriebenen Auftragsangebotes per Postweg, Fax oder Email kommt ein Vertrag zustande.

3.2 Die genannten Details des individualisierenden Vertrages ergeben sich aus dem einzelnen Vertrag.

§4 VERTRAGSDAUER/KÜNDIGUNG

4.1 Der Vertrag beginnt und endet an den jeweils individuell vereinbarten Zeitpunkten.

4.2 Der Vertrag ist aus wichtigem Grund jederzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der AN seine vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der AG entgegen 4.3 den Vertrag vor dessen Beginn, so ist der AN für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Pauschal wird hierfür 50% der vereinbarten Netto-Summe des jeweiligen Auftrages vereinbart. Der Auftragnehmer hat eine Frist zur Ablieferung der vereinbarten Leistung, diese Frist wird individuell für jeden Auftrag detailliert vereinbart. Auch der Beginn der Laufzeit der Frist wird individuell vereinbart. Der Auftragnehmer kommt nur in Verzug, wenn die Verzögerung höchstpersönlich zu vertreten hat oder vorsätzlich für die Verzögerung verantwortlich ist. Bei allen anderen Verzögerungen, welche der AN nicht höchstpersönlich zu verantworten hat oder vorsätzlich zu vertreten hat, kommt der AN nicht in Verzug. Eine darausbedingte Nichtleistung oder Nichterfüllung der vereinbarten Leistung ist somit nicht vom AN zu vertreten und somit ist auch von dem AN hierfür kein Schadensersatz in jedweder Art zu leisten.

§5 NACHBESSERUNG

5.1 Bei einer objektiv mangelhaften Dienstleistung kann der AG Nachbesserung verlangen, sofern diese Mangelhaftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den AN zurechenbar verursacht wurde. Dieser Mangel muss jedoch unverzüglich, spätestens 1 Woche nach der Fertigstellung der Dienstleistung, angezeigt werden.

§6 VERGÜTUNG

6.1 Dem Honorar liegt die geschuldete Dienstleistung zugrunde.

6.2 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, wie etwa dem Verzugsschaden aus BGB, bleibt davon unberührt.

6.3 Der AN darf Vorschüsse verlangen.

6.4 Gegen Ansprüche des AN, darf der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des AG unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn seine Rechte aus dem vereinbarten Vertrag resultieren und unbestritten sind.

6.5 Sämtliche Leistungen des AN verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. (derzeit 19%). Eine eventuelle Befreiung des AG von der Umsatzsteuer nach Umsatzsteuergesetz wird in der Rechnungsstellung nur dann berücksichtigt, wenn der AG dem AN eine rechtsgültige schriftliche Bescheinigung über die Befreiung vorlegt.

§7 LEISTUNGSUMFANG/VERTRAGSINHALT

7.1 Gegenstand des Vertrages zwischen AN und AG ist die Erbringung von Dienstleistungen in Form der Beratung, der Systemerstellung, des Trainings und der Schulung insbesondere in den Bereichen Mikrobiologie, Lebensmittelsicherheit, Medizin und Komplementärmedizin sowie sozialen Kompetenzen.

7.2 Niemals ist oder kann eine ärztliche Dienstleistung oder eine Heilaussage Inhalt des Leistungsumfanges und der Dienstleistung der AN sein.

7.3 Ist dem AN die vertraglich geschuldete Erbringung des Auftrages tatsächlich nicht möglich, so hat er den AG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

7.4 Die Parteien sind bemüht, nach besten Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

§8 URHEBERRECHT

8.1 Jeder dem AN erteilter Auftrag ist auf die Einräumung der Nutzungsrechte der durch den AN erbrachten Leistung gerichtet.

8.2 Für die Entwürfe des AN als persönlich geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtgesetz. Das gilt auch, wenn die „Schöpfungshöhe“ nicht erfüllt ist.

8.3 Jede Nachahmung der Entwürfe, auch von Teilen und Details ist unzulässig. Auch eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des AN ist ausnahmsweise eine Weitergabe möglich. Auch die Veröffentlichung und Vervielfachung der erbrachten Leistungen bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Erlaubnis des AN.

8.4 Mit Zahlung der vollständigen Vergütung erwirbt der AG das Recht, die erbrachten Leistungen im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Vorschläge des AG oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

§9 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

9.1 Der AN verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des AG Stillschweigen zu bewahren.

9.2 Der AN ist jedoch zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei der Dienstleistung erlangten Kenntnis befugt, wenn er auf Grund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder der AG ihn ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.

§10 HAFTUNG

10.1 Der AN haftet nur in Fällen von direktem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der AN nicht. Hiervon ausgenommen sind Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Hier ist der Schadensersatz jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Höchstens wird der Schadensersatz für nachgewiesene Schäden jedoch auf die Höhe der Summe des jeweiligen Auftrages begrenzt. Für Mangelfolgeschäden wird keine Haftung übernommen.

Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des AN.

10.2 Der Haftungsausschluss bezieht sich auf den Schadenersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Schadensersatz wegen vergeblicher Aufwendungen. Jede Haftung eines Schadens, welche durch Interpretation, Auslegung oder unerlaubte Weiterreichung der erbrachten Leistung, insbesondere der Ergebnisse, Seminarinhalte oder Aussagen des AN oder dessen Mitarbeiter durch Dritte oder gegenüber Dritten entsteht, ist ebenso ausgeschlossen. Ebenso ist auch jegliche Haftung gegenüber bekannten oder unbekannten Dritten von einem der beiden Vertragsparteien ausgeschlossen. Die Haftung ist für vorhersehbare und insbesondere für unvorhersehbare Folgeschäden ausgeschlossen.

§11 GERICHTSSTAND

11.1 Für die Vereinbarung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2 Dies gilt für AG aus dem Inland als auch für AG aus dem Ausland.

11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des AN (Duisburg).

§12 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Der AG und auch der AN sind nicht berechtigt, ihre Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§13 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam und ein anderer Teil wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.