PORTFOLIO - Lebensmittelsicherheit

"Ich habe mir immer gewünscht, dass mein Computer so leicht zu bedienen ist wie mein Telefon; mein Wunsch ging in Erfüllung: Mein Telefon kann ich jetzt auch nicht mehr bedienen." -- Bjarne Stroustrup

 

Lebensmittelsicherheit - Die neue Allergenkennzeichnung

Topthema

Die neue Allergenkennzeichnung

Pflicht zur Allergenkennzeichnung

So – oder so ähnlich – müssen demnächst die Gerichte in Ihren Speisenplänen, Aushängen oder Speisenkarten gekennzeichnet werden.

Der Grund: Die neue Lebensmittelinformationsverordnung
Ab dem 13. Dezember 2014 wird es Pflicht sein, auch bei loser Abgabe von Lebensmitteln die sogenannten 14 Hauptallergene zu kennzeichnen. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EG) 1169/2011).

Für Sie gescrabbelt: Die 14 Hauptallergene, die ab 13. Dezember 2014 auch bei loser Abgabe von Speisen gekennzeichnet werden müssen.

Haftungsrechtliche Konsequenzen der neuen Allergenkennzeichung
Die neue Kennzeichnungspflicht hat haftungsrechtliche Konsequenzen für den Lebensmittelunternehmer. Ist ein Gericht fehlerhaft gekennzeichnet und enthält z. B. aufgrund ungewollter Allergenkontamination bei der Zubereitung nicht gekennzeichnete Allergene, muss der Betreiber haften, wenn ein Gast eine Unverträglichkeitsreaktion erleidet.

Wir unterstützen Sie

Hier fließen unsere Kompetenzen in Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelmikrobiologie, Medizin, Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten zusammen. Basierend auf unserem fundierten Fachwissen und unseren jahrelangen Erfahrungen in Beratung und Durchführung von Seminaren haben wir ein Konzept entwickelt, um Sie bei der Vorbereitung auf die Allergenkennzeichnung zu unterstützen.

Was können wir für Sie tun?

  1. Individuell ausgearbeitete Inhouse-Seminare
    Wir bieten Ihnen individuell für Sie gestaltete Trainings, Workshops, Seminare und Vorträge zu diesem Thema für Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort an. Diese können auf Wunsch auch mit weiteren Themenbereichen wie Lebensmittelrecht oder Lebensmittelerkrankungen kombiniert werden. So kann z. B. eine eintägige Fortbildungsveranstaltung zum Thema Lebensmittelsicherheit gestaltet werden, die Sie und Ihre Mitarbeiter auf den neuesten Stand bringt. Hier finden Sie eine Beispielseminarbeschreibung.

  2. Regelmäßige Schulungen aus unserem festen Schulungsprogramm
    Um Ihnen auch die Möglichkeit zu geben, an bereits festgelegten Terminen Schulungen und Workshops außerhalb Ihrer Einrichtung zu besuchen, haben wir unsere Kompetenzen mit denen der Firma delphi Lebensmittelsicherheit vereint. Gemeinsam ist ein detailliertes Schulungsprogramm entstanden, das Sie hier abrufen können. Diese Schulungen können Sie auch inhouse buchen. Besuchen Sie unsere gemeinsame Internetseite, um mehr über unsere Zusammenarbeit zu erfahren.

  3. Erstellung eines Allergenmanagementsystems
    Um die allergene Gefahr zu beherrschen, sollte diese im HACCP-Konzept erfasst und die zugehörigen Massnahmen in einem Allergenmanagementsystem erarbeitet und festgehalten werden. Wir freuen uns sehr, Ihnen auch diese Leistung in Kooperation mit der Firma delphi Lebensmittelsicherheit anbieten zu können.

Sprechen Sie uns gerne an!

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